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   BVerwG, 17.12.2015 - 9 B 63.15   

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https://dejure.org/2015,41483
BVerwG, 17.12.2015 - 9 B 63.15 (https://dejure.org/2015,41483)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.2015 - 9 B 63.15 (https://dejure.org/2015,41483)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - 9 B 63.15 (https://dejure.org/2015,41483)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2015 - 9 B 63.15
    Ein Verfahrensfehler ist aber u.a. dann gegeben, wenn das Gericht erhebliche Umstände übergeht, insbesondere gewichtigen Tatsachenvortrag, deren Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt, in den Entscheidungsgründen unerwähnt lässt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - 6 C 19.06 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 264 Rn. 28; Beschluss vom 18. Juli 2014 - 9 B 39.14 - NVwZ-RR 2014, 877 Rn. 9, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 18.07.2014 - 9 B 39.14

    Flurbereinigung; Flurbereinigungsbeschluss; Flurbereinigungsplan; Gehölze;

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2015 - 9 B 63.15
    Ein Verfahrensfehler ist aber u.a. dann gegeben, wenn das Gericht erhebliche Umstände übergeht, insbesondere gewichtigen Tatsachenvortrag, deren Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt, in den Entscheidungsgründen unerwähnt lässt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - 6 C 19.06 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 264 Rn. 28; Beschluss vom 18. Juli 2014 - 9 B 39.14 - NVwZ-RR 2014, 877 Rn. 9, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 31.05.2018 - 9 B 39.17

    Öffentlichkeit des über die Hofstelle führenden Weges i.R.d. Nutzung und Duldung

    Ein Verfahrensfehler ist aber u.a. dann gegeben, wenn das Gericht erhebliche Umstände übergeht, insbesondere gewichtigen Tatsachenvortrag, dessen Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt, in den Entscheidungsgründen unerwähnt lässt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Juli 2014 - 9 B 39.14 - NVwZ-RR 2014, 877 Rn. 9 und vom 17. Dezember 2015 - 9 B 63.15 - RdL 2016, 111 Rn. 2).
  • BVerwG, 08.03.2016 - 9 B 2.16

    Anhörungsrüge im Rahmen der Rechtmäßigkeit eines Nachtrags zum

    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 17. Dezember 2015 - BVerwG 9 B 63.15 - wird zurückgewiesen.
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